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Optionen im Überblick.

Neutrale Vergleichsübersicht — welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

Neutrale Übersicht

Vergleichstabelle: Ihre Optionen

Je nach Situation kommen unterschiedliche Wege in Frage. Diese Übersicht hilft Ihnen, die Möglichkeiten einzuschätzen.

Vereinfachte Darstellung. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Rechtliche klärt ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Außergerichtliche Einigung Verbraucher­insolvenz Strategischer Verkauf
Für wen? Privatpersonen mit überschaubaren Schulden Privatpersonen, wenn Einigung scheitert Immobilienbesitzer vor Zwangsversteigerung
Dauer 3–6 Monate 3 Jahre (Wohlverhaltensphase) 3–12 Monate
Kosten Berater-Honorar + ggf. Anwaltskosten Gerichtskosten + Treuhänder + Anwalt Maklercourtage + Berater
Voraussetzung Gläubiger müssen zustimmen Gescheiterte außergerichtliche Einigung Verwertbare Immobilie
Mögliches Ergebnis Schulden reduziert oder getilgt, wenn alle Gläubiger zustimmen Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, wenn die Obliegenheiten erfüllt sind (§§ 290, 295 InsO) Freihändiger Verkauf statt Versteigerung
Vorteil Schnell, diskret, kein Gericht Auch ohne Gläubigerzustimmung Höherer Erlös, weniger Wertverlust

Welcher Weg passt zu mir?

A

Sie haben überschaubare Schulden (unter 100.000 €)?

→ Am Anfang steht der außergerichtliche Einigungsversuch. Das Gesetz sieht ihn ohnehin vor: Ohne den Nachweis seines Scheiterns ist der Verbraucherinsolvenzantrag unzulässig (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Scheitert er, steht der Weg in die Insolvenz offen.

Ich bin keine geeignete Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und stelle keine Bescheinigung nach dieser Vorschrift aus. Sie wird von einer geeigneten Person oder Stelle erteilt; welche das sind, bestimmen die Länder in ihren Ausführungsgesetzen.

B

Eine Einigung ist gescheitert oder unrealistisch?

→ Die Verbraucherinsolvenz führt in der Regel nach 3 Jahren zur Restschuldbefreiung (bei Erfüllung der gesetzlichen Obliegenheiten, §§ 290, 295 InsO). Voraussetzung: gescheiterte außergerichtliche Einigung (Scheiternsbescheinigung).

C

Ihnen droht eine Zwangsversteigerung?

→ Prüfen Sie den strategischen Verkauf. Beim freihändigen Verkauf bestimmt der Markt den Preis, in der Zwangsversteigerung das Meistgebot im Termin. Wie beides im Einzelfall ausfällt, hängt von Objekt, Lage und Nachfrage ab. Zeit ist hier der kritische Faktor.

Der erste Schritt ist immer gleich: Klarheit schaffen. Zahlen sortieren. Dann gemeinsam den besten Weg finden.
— David Loebert · Rechtswirt (FSH)

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