Gründen — auch wenn die Ausgangslage schwierig ist.
Aus der Idee wird ein Start, der trägt.
Kann ich trotz Schulden oder nach einer Insolvenz gründen?
In vielen Fällen ja. Eine bestehende Verschuldung oder eine abgeschlossene Insolvenz schließt eine Gründung nicht grundsätzlich aus.
Entscheidend sind ein realistisches Zahlenwerk, eine tragfähige Finanzierung und die richtige Vorbereitung. Genau dabei unterstütze ich Sie kaufmännisch. Als Rechtswirt (FSH) und Kaufmann bereite ich die wirtschaftliche Seite auf; rechtliche Fragen — etwa zur Restschuldbefreiung oder Rechtsform — klären Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater in freier Wahl.
Fragen zu Ihrer Gründung?
Nachricht schreiben →„Ein guter Start beginnt nicht mit Optimismus. Er beginnt mit belastbaren Zahlen."— David Loebert · Rechtswirt (FSH)
Für wen ich arbeite
Erst- und Nebenerwerbsgründer, Gründer mit Vorbelastung (Schulden, frühere Insolvenz), Betriebsübernehmer und Nachfolger sowie Selbständige, die sich neu aufstellen.
Was ich mache (kaufmännisch)
Tragfähiges Zahlenwerk
Kalkulation, Rentabilitäts- und Liquiditätsplan, Break-even. So sehen Sie und Ihre Bank schwarz auf weiß, ob es trägt.
Finanzierung & Fördermittel
Passende Finanzierung vermitteln (§ 34c GewO), Unterlagen bankfertig aufbereiten, Wege zu Fördermitteln (z. B. BAFA/KfW) und Gründungszuschüssen aufzeigen.
Startklar aufgestellt
Zahlenteil des Businessplans, Unterlagen-Struktur und Vorbereitung fürs Bank- und Fördergespräch.
Grenzsatz: Kaufmännische Vorbereitung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsform, Verträge und Steuer über Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar in freier Wahl.
Ihre Gründung kann gefördert werden
Für viele Gründungs- und Beratungsleistungen gibt es Zuschüsse — zum Beispiel die BAFA-Förderung, den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit oder ein Gründungscoaching per AVGS. Ich zeige Ihnen, welche Wege in Ihrer Situation in Frage kommen.
Transparenz-Hinweis: Ich bin derzeit nicht BAFA-/AZAV-registriert; meine Unterstützung besteht in Orientierung und Vorbereitung — die eigentliche Antragstellung und Bewilligung erfolgt durch die zuständigen Stellen. (Orientierung, keine Rechtsberatung.)
Lassen Sie uns Ihre Zahlen anschauen.
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