Allgemeine Informationen · Ratgeber

Inkassokosten verstehen.
Was im Schreiben stehen muss und wonach sich die Höhe richtet

Die meisten Ratgeber zu Inkassokosten stammen von Inkassounternehmen selbst. Dieser hier erklärt, welche Angaben Ihnen das Gesetz zusichert, und wie Sie Ihr eigenes Schreiben daran messen.

Allgemeine Information ohne Prüfung Ihres Einzelfalls · Keine Rechtsberatung · Stand der Darstellung: Juli 2026.

Erklärt von David Loebert, Rechtswirt (FSH) — kaufmännische Aufbereitung von Finanz- und Schuldendaten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Bevor Sie weiterlesen: Dieser Text erläutert allgemeine rechtliche Grundbegriffe. Er prüft Ihren Fall nicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Kosten in Ihrem Schreiben berechtigt sind, kann Ihnen nur jemand sagen, der die Unterlagen kennt und dazu befugt ist, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

Acht Angaben, die im Schreiben stehen müssen.

Seit 2021 schreibt das Rechtsdienstleistungsgesetz vor, was ein registrierter Inkassodienstleister mitteilen muss, wenn er zum ersten Mal eine Forderung gegen eine Privatperson geltend macht (§ 13a Abs. 1 RDG). Diese Liste ist wenig bekannt — dabei ist sie das nützlichste Werkzeug, das Sie haben. Sie können Ihr Schreiben Punkt für Punkt damit vergleichen.

  1. Wer der Auftraggeber ist — Name oder Firma und Anschrift des Gläubigers.
  2. Worauf die Forderung beruht, der Vertrag mit seinen Eckdaten oder die Beschreibung der Handlung, aus der sie stammt.
  3. Wie sich die Zinsen berechnen — Zinssatz, Zeitraum und die Grundlage der Berechnung.
  4. Ein besonderer Hinweis bei erhöhten Zinsen, wenn mehr als der gesetzliche Verzugszins verlangt wird.
  5. Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten, also nicht nur die Zahl, sondern woraus sie sich ergibt.
  6. Eine Erklärung zur Umsatzsteuer — ob der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  7. Woher die Anschrift stammt, falls sie nicht vom Gläubiger kam, sondern ermittelt wurde.
  8. Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, mit Anschrift und elektronischen Kontaktdaten.

Auf Nachfrage sind weitere Angaben zu machen, etwa wer ursprünglich Gläubiger war und welche wesentlichen Vertragsbedingungen galten. Wortlaut: § 13a RDG.

Warum das praktisch etwas bringt: Punkt 8 nennt Ihnen die Aufsichtsbehörde. Punkt 2 zwingt zur Offenlegung, woher die Forderung stammt — was bei weiterverkauften Altforderungen oft der wunde Punkt ist. Und Punkt 5 verlangt eine nachvollziehbare Herleitung der Kosten, nicht bloß eine Summe am Ende.

Wonach sich die Höhe richtet.

Inkassokosten sind keine frei gewählte Bearbeitungspauschale. Sie bemessen sich nach denselben Regeln, die auch für Rechtsanwälte gelten, nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgeblich ist ein Gebührensatz, der auf den Wert der Forderung angewendet wird.

FallGebührensatzFundstelle
Allgemeiner Rahmen der Geschäftsgebühr0,5 bis 2,5Nr. 2300 VV RVG
Mehr als der Regelsatz, nur wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig warüber 1,3Nr. 2300 VV RVG
Unbestrittene Forderungin der Regel höchstens 0,9Nr. 2300 VV RVG
Einfacher Fall, etwa Zahlung binnen zwei Wochen nach der ersten Aufforderung0,5Nr. 2300 VV RVG
Einfaches Schreiben0,3Nr. 2301 VV RVG

Die Übersicht gibt die Grundstruktur wieder. Welcher Satz auf einen bestimmten Vorgang anzuwenden ist, hängt von dessen Umständen ab; hinzu kommen Auslagen und gegebenenfalls Umsatzsteuer. Wortlaut im Vergütungsverzeichnis zum RVG.

Der praktisch wichtigste Satz steht in der dritten Zeile. Eine Forderung, der niemand widersprochen hat, ist eine unbestrittene Forderung, und dafür ist der Rahmen deutlich enger als der oft angesetzte Regelsatz. Wer eine Rechnung schlicht nicht bezahlt hat, weil das Geld fehlte, hat sie damit nicht bestritten.

Drei Punkte, an denen es regelmäßig hakt.

01

Der Gebührensatz passt nicht zum Aufwand

Ein Serienschreiben auf eine unbestrittene Forderung ist selten „umfangreich oder schwierig". Ob der angesetzte Satz trägt, ist eine Frage des Einzelfalls, aber die Herleitung muss nach § 13a Abs. 1 Nr. 5 RDG im Schreiben stehen. Steht sie nicht drin, können Sie sie anfordern.

02

Kosten stapeln sich über mehrere Stufen

Mahnkosten des Gläubigers, Inkassokosten, dann noch Anwaltskosten für dieselbe Forderung: Für denselben Vorgang mehrfach die volle Geschäftsgebühr zu verlangen, ist begründungsbedürftig. Auch hier gilt: erst die Aufschlüsselung verlangen, dann bewerten lassen.

03

Die Hauptforderung selbst ist unklar

Bei weiterverkauften Altforderungen fehlt oft die nachvollziehbare Herleitung: Welcher Vertrag, welches Datum, welche Teilzahlungen. Genau darauf zielt § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG. Ohne diese Angaben lässt sich weder die Forderung noch die Verjährung beurteilen.

Wichtig: Ob in Ihrem Schreiben etwas zu beanstanden ist, sagt Ihnen keine Website, auch diese nicht. Was Sie hier bekommen, ist die Liste der Punkte, die man überhaupt prüfen kann. Die Prüfung selbst ist Rechtsanwendung und gehört in befugte Hände.

Fünf Irrtümer.

„Inkassokosten kann ein Unternehmen frei festlegen."
Nein. Die Vergütung registrierter Inkassodienstleister richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG. Es gibt Gebührenrahmen und Obergrenzen, unter anderem für unbestrittene Forderungen.
„Wenn ich nicht widerspreche, ist die Forderung bestritten."
Es ist umgekehrt. Eine Forderung gilt als unbestritten, solange ihr niemand widerspricht. Genau für diesen Fall sieht das Vergütungsverzeichnis den engeren Rahmen vor.
„Ich muss die Kosten zahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher."
Ein Inkassoschreiben ist keine Vollstreckungsgrundlage. Vollstreckt werden kann erst aus einem Titel, etwa einem Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil. Der Weg dahin führt über ein gerichtliches Verfahren, in dem Sie sich äußern können.
„Das Schreiben muss mir nicht sagen, woher die Forderung kommt."
Doch. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG verlangt die Angabe des Vertrags mit seinen Eckdaten oder der Handlung, auf der die Forderung beruht. Fehlt das, können Sie es einfordern.
„Eine Ratenzahlung ist immer die sichere Lösung."
Eine Ratenzahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und die Verjährung neu beginnen lassen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ob das im konkreten Fall so ist, hängt von den Umständen ab. Bei sehr alten Forderungen lohnt es sich, die Lage vorher zu klären — mehr dazu im Ratgeber zur Verjährung.

Was Sie jetzt selbst tun können.

Bevor jemand beurteilen kann, ob Kosten berechtigt sind, müssen die Zahlen sortiert sein. Diese Arbeit ist kaufmännisch, und Sie können sie selbst erledigen.

Pro Forderung festhalten

  1. Hauptforderung, der ursprüngliche Betrag, getrennt von allem anderen.
  2. Zinsen — Satz, Zeitraum, Betrag.
  3. Inkassokosten — Betrag und, falls angegeben, der Gebührensatz.
  4. Weitere Positionen — Mahnkosten, Auslagen, Anwaltskosten, jeweils einzeln.
  5. Zahlungen — was Sie wann überwiesen haben und worauf es verrechnet wurde.

Diese fünf Zeilen pro Forderung sind der Unterschied zwischen einem Beratungsgespräch, das mit Sortieren beginnt, und einem, das mit der eigentlichen Frage beginnt.

Zwei Wege, das zu erledigen

Selbst erfassen. In meiner Software tragen Sie Gläubiger, Forderungen, Kostenpositionen und Zahlungen selbst ein und erhalten eine geordnete Übersicht zum Mitnehmen. Fester Preis, keine laufenden Kosten.

Von mir erfassen lassen. Sie reichen Ihre Unterlagen ein, ich erfasse, ordne und bespreche sie mit Ihnen in einem Termin.

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In beiden Fällen: kaufmännische Aufbereitung, keine Rechtsberatung. Die Prüfung, ob Kosten berechtigt sind, sowie Einwendungen und Verhandlungen übernimmt eine dazu befugte Person Ihrer Wahl.

Grundlagen dieser Darstellung: § 13a des Rechtsdienstleistungsgesetzes sowie die Nummern 2300 und 2301 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, jeweils in der unter gesetze-im-internet.de abrufbaren Fassung. Stand Juli 2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.