Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Was gilt?
Gesetzliche Regelung: § 2221 BGB
Das Gesetz spricht nur von „angemessener Vergütung“. Konkrete Sätze fehlen. Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht gibt Empfehlungsrichtsätze heraus (sogenannte Tabelle Eckelskemper).
Richtsätze als Orientierung
Bei einem Nachlasswert von 500.000 € beträgt die Vergütung nach Empfehlung ca. 2–3 %. Diese Richtsätze sind nicht bindend aber oft Verhandlungsbasis.
Kaufmännische Transparenz
Ich vereinbare die Vergütung vorab transparent mit den Erben, keine versteckten Kosten.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Februar 2025.