Kaufinteressenten die nach günstigen Immobilien suchen schauen oft auf Zwangsversteigerungstermine. Wo findet man diese?
Öffentliche Bekanntmachung
Versteigerungstermine werden von den Amtsgerichten öffentlich bekannt gemacht — über die jeweilige Amtsgericht-Website, das Bundesanzeiger-Portal und kommerzielle Portale wie Argetra.
Kaufmännischer Hinweis
Das Meistgebot bei einer Versteigerung deckt nicht immer alle Belastungen. Eine kaufmännische Prüfung des Rangverzeichnisses vor dem Gebot ist ratsam. Das Gutachten gibt es in der Regel beim zuständigen Gericht zur Einsicht.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.