Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist das wichtigste Werkzeug zum Schutz des laufenden Einkommens bei einer Kontopfändung.
Wer kann ein P-Konto nutzen?
Jeder Kontoinhaber hat das Recht sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln — unabhängig davon ob eine Pfändung bereits vorliegt. Die Bank muss die Umstellung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
Was geschützt ist
Der automatisch geschützte Grundfreibetrag beträgt ab 01.07.2025 monatlich 1.555,00 € (§ 850k ZPO). Mit Bescheinigung kann der Betrag erhöht werden.
Wichtig
Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Das Pfändungsschutzkonto sollte das einzige Konto sein das genutzt wird.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: April 2024.