Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO erhöht. Der neue Grundfreibetrag beträgt 1.555,00 € monatlich.
Was sich konkret ändert
Grundfreibetrag: 1.555,00 € (vorher: 1.491,75 €). Erhöhung für erste Unterhaltsperson: +585,23 €. Jede weitere Unterhaltsperson: +326,04 €.
Was sofort zu prüfen ist
Wer eine laufende Pfändung hat sollte prüfen ob der Arbeitgeber die neuen Werte bereits angewandt hat. Die Anpassung erfolgt automatisch — aber nicht immer fehlerfrei.
Der kostenlose Pfändungsrechner zeigt die aktuellen Werte.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juli 2025.