Finanzen

Neue Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2025 — das müssen Sie wissen

· 1 Min. Lesezeit · Finanzen

Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO erhöht. Der neue Grundfreibetrag beträgt 1.555,00 € monatlich.

Was sich konkret ändert

Grundfreibetrag: 1.555,00 € (vorher: 1.491,75 €). Erhöhung für erste Unterhaltsperson: +585,23 €. Jede weitere Unterhaltsperson: +326,04 €.

Was sofort zu prüfen ist

Wer eine laufende Pfändung hat sollte prüfen ob der Arbeitgeber die neuen Werte bereits angewandt hat. Die Anpassung erfolgt automatisch — aber nicht immer fehlerfrei.

Der kostenlose Pfändungsrechner zeigt die aktuellen Werte.

Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juli 2025.

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