Finanzen

Lohnpfändung: Was bleibt dem Arbeitnehmer?

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Wenn ein Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber zustellt, wird das Gehalt direkt gepfändet. Was bleibt?

Pfändungsfreigrenze 2025/26

Der pfändungsfreie Grundbetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.587,40 € vom Nettoeinkommen. Auf dem Pfändungsschutzkonto gilt derselbe Betrag aufgerundet auf volle 10 €, also 1.590,00 € (§ 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Darüber hinaus wird ein Teil des Mehreinkommens nach einem gestaffelten Prozentsatz gepfändet.

Was der Arbeitgeber macht

Der Arbeitgeber ist nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses verpflichtet den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger zu überweisen. Er darf den Freibetrag nicht zu Lasten des Arbeitnehmers berechnen.

Genaue Berechnung: Pfändungsrechner

Allgemeine Information, Stand: September 2026. Ihr Einzelfall wird hier nicht rechtlich geprüft.

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