Bei Selbstständigen und Freiberuflern gelten für Pfändungen andere Regeln als bei Angestellten.
Kein automatischer Lohnschutz
Angestellte profitieren vom automatischen Pfändungsschutz beim Arbeitgeber. Selbstständige haben kein regelmäßiges Gehalt. Ihr Einkommen fließt auf das Geschäftskonto das vollständig gepfändet werden kann.
P-Konto hilft auch hier
Auch Selbstständige können ein P-Konto führen. Der Schutz des Privatgirokontos ist damit möglich, das Geschäftskonto bleibt aber ungeschützt.
Kaufmännische Planung wichtig
Eine saubere Trennung zwischen Betriebs- und Privatkonten und eine genaue Liquiditätsplanung sind bei drohenden Pfändungen kaufmännisch besonders wichtig.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juli 2024.