Eine Kontopfändung trifft viele unvorbereitet. Was genau schützt das P-Konto, und was nicht?
Automatischer Schutz auf dem P-Konto
Auf dem P-Konto ist seit dem 1. Juli 2026 ein monatlicher Grundbetrag von 1.590,00 € vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt (§ 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Betrag entsteht durch Aufrundung der Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (1.587,40 €) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag. Der Betrag wird einmalig pro Monat auf dem Konto freigegeben.
Erhöhung durch Bescheinigung
Bei Unterhaltspflichten, Sozialleistungen oder besonderen Lebensumständen kann der Freibetrag erhöht werden, gegen Vorlage einer Bescheinigung beim P-Konto-Anbieter.
Was nicht geschützt ist
Guthaben das den Freibetrag übersteigt kann gepfändet werden. Auch nicht auf dem P-Konto gebuchte Eingänge (z.B. auf Sparkonten) sind nicht automatisch geschützt.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: September 2026.