Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni unterliegen eigenen Pfändungsregeln.
Einmalige Bezüge
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind nach § 850a ZPO bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitslohns pfändungsfrei — wenn sie allgemein oder tarifvertraglich gewährt werden.
Grenzen des Schutzes
Der Schutz gilt nur für den Teil der dem üblichen Arbeitslohn entspricht. Was darüber hinausgeht kann vollständig gepfändet werden.
Praktische Bedeutung
Arbeitnehmer mit laufenden Pfändungen sollten ihren Arbeitgeber frühzeitig auf die Berechnung hinweisen.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Dezember 2024.