Finanzen

Kaufmännische Schuldenordnung.

Strategie statt Stillstand.

1 Min. Lesezeit

Einleitung

Ein Insolvenzverfahren – ob Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz – ist für viele Menschen ein schwerer Einschnitt. Davor steht die kaufmännische Arbeit: Ordnung in die Unterlagen bringen, Forderungsstände klären und den pfändbaren Betrag berechnen. Ob sich daraus eine außergerichtliche Lösung ergibt, entscheidet der Einzelfall.

Als Rechtswirt (FSH) unterstütze ich Sie kaufmännisch: Wir schaffen Transparenz (Gläubigerliste, Forderungsübersicht, Haushalts-/Liquiditätsplan) und rechnen durch, was eine Rate oder eine Einmalzahlung für Sie bedeuten würde. Was Sie davon umsetzen, entscheiden Sie. Sobald eine rechtliche Einzelfallprüfung oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, erfolgt dies über zugelassene Rechtsanwälte. Wenden Sie sich dafür an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Kaufmännische Unterstützung; die rechtliche Beratung und die gerichtliche Vertretung erfolgen über zugelassene Rechtsanwälte. Ich bin keine geeignete Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und stelle keine Bescheinigung nach dieser Vorschrift aus. Sie wird von einer geeigneten Person oder Stelle erteilt; welche das sind, bestimmen die Länder in ihren Ausführungsgesetzen.

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„Der erste Schritt ist immer derselbe: wissen, wie hoch die Forderungen wirklich sind und was monatlich übrig bleibt."
— David Loebert · Rechtswirt (FSH)

Strategie statt Stillstand.

Geordnete Zahlen sind die Grundlage jeder Entscheidung: erst danach lässt sich rechnen, welche Option überhaupt tragfähig ist.

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Überblick & Entlastung

Nach Beauftragung sichten und sortieren wir Ihre Unterlagen, erstellen eine vollständige Gläubiger- und Forderungsübersicht und klären Prioritäten (Fristen, existenzielle Kosten, Sicherheiten). Sie erhalten Klarheit – und einen klaren kaufmännischen Fahrplan (Zahlen, Prioritäten, Unterlagen).

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Die Zahlen für Rate oder Einmalzahlung

Ich stelle Ihnen die Zahlen zusammen, aus denen Sie oder Ihre Rechtsanwältin einen Plan ableiten können: Einnahmen, Ausgaben, pfändbarer Betrag nach § 850c ZPO und die Forderungsstände aus Ihren Unterlagen. Den Plan stellen Sie selbst auf oder Ihr Rechtsanwalt. Einen Schuldenbereinigungsplan im Sinne der §§ 305 ff. InsO erstelle ich nicht.

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Wie es danach weitergeht

Meine Leistung endet mit der Übergabe der Unterlagen aus Schritt 02. Was danach geschieht, entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt und den Gläubigern. Kommt eine Einigung zustande, gilt nach vollständiger Zahlung das als erledigt, was die Beteiligten vereinbart haben; die rechtlichen Wirkungen beurteilt der beauftragte Rechtsanwalt. Ob eine Einigung erreichbar ist, hängt vom Einzelfall und von der Mitwirkung der Gläubiger ab.

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Der erste Schritt ist Klarheit.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen kaufmännischer Schuldenordnung und Insolvenz?
Die kaufmännische Schuldenordnung ist eine außergerichtliche Alternative, bei der Gläubiger und Schuldner eine wirtschaftliche Einigung anstreben. Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren – mit erheblich mehr Konsequenzen.
Ist das eine Schuldnerberatung?
Im rechtlichen Sinne nein: Ich bin keine anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 305 InsO und erbringe keine Rechtsberatung. Ich biete kaufmännische Schuldenordnung, die wirtschaftliche Aufbereitung Ihrer Schulden: Gläubigerübersicht, Haushalts- und Liquiditätsplan, Pfändungsschutz nach § 850c ZPO und Vergleichsrechnungen. Verhandlungen mit Gläubigern und die verbindliche Schuldenregulierung gehören nicht zu meiner Leistung. Dafür sind zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig. Grundlage meiner kaufmännischen Arbeit ist u. a. der IHK-Zertifikatslehrgang Schuldenberatung.
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Häufige Fragen

Für wen ist das geeignet?
Für Privatpersonen, Selbstständige und kleine Unternehmen, die mehrere Gläubiger, unklare Übersichten und den Wunsch haben, eine Einigung vor einem formellen Verfahren zu erreichen.
Müssen alle Gläubiger zustimmen?
Für eine außergerichtliche Einigung ja. Das ist der Unterschied zum Insolvenzverfahren, wo Mehrheitsentscheidungen möglich sind. Deshalb ist Gläubiger-Priorisierung und Kommunikation entscheidend.
Was passiert, wenn ein Gläubiger nicht mitmacht?
Dann prüfen wir gemeinsam, ob eine Teillösung möglich ist oder ob andere Wege (z.B. anwaltliche Verfahren) in Betracht kommen.
Verhandeln Sie für mich mit meinen Gläubigern?
Nein. Ich verhandle nicht mit Ihren Gläubigern, weder rechtlich noch wirtschaftlich, und ich vertrete Sie nicht. Ich bereite die kaufmännischen Grundlagen auf: Gläubigerübersicht, Liquiditätsplan, Vergleichsrechnungen. Die Schreiben gehen in Ihrem Namen von Ihnen an Ihre Gläubiger. Verhandlungen und verbindliche Vergleiche führen Sie selbst oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Wie lange dauert der Prozess?
Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Unterlagen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, so steht es in § 6 Abs. 1 meiner AGB. Wie schnell Gläubiger auf Ihre Schreiben antworten, liegt nicht bei mir. Dazu kann ich Ihnen keine Frist nennen.
Was kostet das?
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Danach wird der Umfang transparent vereinbart.
Was ist eine Forderungsübersicht?
Eine vollständige, strukturierte Liste aller offenen Forderungen mit Gläubiger, Betrag, Status und Fälligkeit – die Basis jeder realistischen Strategie.
Können Sie auch helfen, wenn bereits Vollstreckungen laufen?
Ja. Auch dann lassen sich die Forderungsstände, der pfändbare Betrag und die laufenden Fristen ordnen. Ob eine Vollstreckung abgewendet werden kann, hängt vom Einzelfall ab und entscheidet sich nicht hier, sondern zwischen Ihnen, dem Gläubiger und gegebenenfalls Ihrem Rechtsanwalt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, aktuelle Kontoauszüge, Einkommensnachweise und eine Liste aller Gläubiger mit bekannten Salden.