Hinweis zum Stand: Dieser Beitrag beschreibt die Anpassung zum 1. Juli 2025. Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Werte: Der Grundfreibetrag beträgt 1.587,40 €, auf dem P-Konto sind 1.590,00 € geschützt. Die aktuellen Zahlen stehen im Pfändungsrechner und im Beitrag Pfändungsfreigrenze 2026.
Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO erhöht. Zum 1. Juli 2025 stieg der Grundfreibetrag auf 1.555,00 € monatlich. Dieser Wert gilt heute nicht mehr: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.587,40 €.
Was sich konkret ändert
Die ab 1. Juli 2025 geltenden Werte, inzwischen überholt: Grundfreibetrag: 1.555,00 € (vorher: 1.491,75 €). Erhöhung für erste Unterhaltsperson: +585,23 €. Jede weitere Unterhaltsperson: +326,04 €.
Was sofort zu prüfen ist
Wer eine laufende Pfändung hat sollte prüfen ob der Arbeitgeber die neuen Werte bereits angewandt hat. Die Anpassung erfolgt automatisch, aber nicht immer fehlerfrei.
Der kostenlose Pfändungsrechner zeigt die aktuellen Werte.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: September 2026.