Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist das wichtigste Werkzeug zum Schutz des laufenden Einkommens bei einer Kontopfändung.
Wer kann ein P-Konto nutzen?
Jeder Kontoinhaber hat das Recht sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, unabhängig davon ob eine Pfändung bereits vorliegt. Die Bank muss die Umstellung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
Was geschützt ist
Der automatisch geschützte Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590,00 € (§ 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Er liegt geringfügig über der Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen (1.587,40 €), weil er für das P-Konto auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet wird. Mit Bescheinigung kann der Betrag erhöht werden.
Wichtig
Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Das Pfändungsschutzkonto sollte das einzige Konto sein das genutzt wird.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: September 2026.