Schulden verjähren, aber nicht alle gleich schnell. Was gilt für die häufigsten Forderungsarten?
Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre
Die meisten Verbraucherforderungen (Kaufpreise, Darlehen, Dienstleistungen) verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Titulierte Forderungen: 30 Jahre
Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt (Urteil, Vollstreckungsbescheid), verlängert sich die Verjährung auf 30 Jahre. Das ist kaufmännisch bedeutsam.
Verjährung wird gehemmt
Mahnbescheide, Klagen, Vollstreckungsmaßnahmen hemmen die Verjährung. Zahlen ohne Rechtsvorbehalt kann die Verjährung neu beginnen lassen.
Allgemeine Information. Rechtliche Prüfung durch Rechtsanwalt. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: September 2024.