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Verkehrswert vs. Marktpreis — worin liegt der Unterschied?

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Beim Zwangsversteigerungsverfahren wird ein Verkehrswert festgesetzt. Doch stimmt der mit dem tatsächlich erzielbaren Marktpreis überein?

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis — ermittelt nach Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Er ist kein Kaufangebot sondern eine gutachterliche Schätzung.

Marktpreis kann abweichen

Renovierungsbedarf, Mietverhältnisse, lokale Nachfrage, emotionale Faktoren — all das beeinflusst den tatsächlichen Kaufpreis. In Boomregionen liegt der Marktpreis oft über dem Verkehrswert, in strukturschwachen Regionen darunter.

Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: April 2024.

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