Bei einer belasteten Immobilie muss der Grundpfandgläubiger (meist die Bank) dem Verkauf zustimmen und die Grundschuld löschen. Was wenn die Bank nicht mitmacht?
Warum Banken zustimmen müssen
Ohne Löschungsbewilligung der Bank bleibt die Grundschuld im Grundbuch eingetragen — ein Käufer würde eine belastete Immobilie erwerben. In der Praxis stimmt eine Bank zu wenn der Verkaufserlös die Restschuld abdeckt.
Kaufmännische Vorbereitung hilft
Vollständige Unterlagen, eine belastbare Einschätzung des Nettoverlöses und ein nachvollziehbares Konzept erhöhen die Bereitschaft der Bank zur Zusammenarbeit.
Allgemeine Information. Rechtliche Fragen klärt ein Rechtsanwalt. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Mai 2024.