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Pfändungsfreigrenze 2025/26 — was sich zum 1. Juli geändert hat

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Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO angepasst. Der neue Grundfreibetrag beträgt 1.555,00 € monatlich.

Was sich konkret ändert

Für Schuldner mit laufenden Pfändungen ist die Anpassung relevant: Der Arbeitgeber muss die neuen Werte automatisch anwenden. Eine Prüfung der aktuellen Lohnabrechnung lohnt sich.

Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag

Wer tatsächlich Unterhalt leistet, kann einen höheren Freibetrag geltend machen — nach Nachweis beim Arbeitgeber. Der Unterhaltsrechner zeigt den Effekt kaufmännisch.

Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: März 2024.

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