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Pfändungsfreigrenze 2025/26: was sich zum 1. Juli geändert hat

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Hinweis zum Stand: Dieser Beitrag beschreibt die Anpassung zum 1. Juli 2025. Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Werte: Der Grundfreibetrag beträgt 1.587,40 €, auf dem P-Konto sind 1.590,00 € geschützt. Die aktuellen Zahlen stehen im Pfändungsrechner und im Beitrag Pfändungsfreigrenze 2026.

Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO angepasst. Zum 1. Juli 2025 stieg der Grundfreibetrag auf 1.555,00 € monatlich. Dieser Wert gilt heute nicht mehr: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.587,40 €.

Was sich konkret ändert

Für Schuldner mit laufenden Pfändungen ist die Anpassung relevant: Der Arbeitgeber muss die neuen Werte automatisch anwenden. Eine Prüfung der aktuellen Lohnabrechnung lohnt sich.

Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag

Wer tatsächlich Unterhalt leistet, kann einen höheren Freibetrag geltend machen, nach Nachweis beim Arbeitgeber. Der Unterhaltsrechner zeigt den Effekt kaufmännisch.

Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: September 2026.

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