Allgemeine Informationen · Ratgeber

Ratgeber

Drei Themen, bei denen falsches Halbwissen am meisten kostet. Erklärt mit Fundstelle, ohne Fachchinesisch und ohne Ihnen zu sagen, was Sie tun sollen.

Diese Seiten beantworten Fragen, die mir immer wieder gestellt werden. Sie sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung und beziehen sich nicht auf Ihren Einzelfall. Jede Aussage steht mit der Norm dabei, damit Sie nachlesen können, statt mir glauben zu müssen.

Das Konto ist gepfändet

Ist das Geld jetzt weg?

Nein, jedenfalls nicht sofort. Bei einer natürlichen Person darf die Bank erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger auszahlen (§ 835 Abs. 3 ZPO). Das Guthaben ist blockiert, aber noch da. Wer das Konto in dieser Zeit in ein P-Konto umwandelt, holt den Schutz rückwirkend (§ 899 Abs. 1 S. 2 ZPO). Diese Frist entscheidet, und kaum jemand kennt sie.

Weiterlesen

Wann verjähren Schulden?

Reicht Abwarten?

Die Regelfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Bei titulierten Forderungen sind es dreißig. Zwei Dinge werden dabei am häufigsten übersehen: Eine einzige Ratenzahlung kann die Frist neu starten lassen, und Verjährung wirkt nur, wenn man sich ausdrücklich auf sie beruft.

Weiterlesen

Inkassokosten verstehen

Was darf im Schreiben stehen?

Nach § 13a RDG muss ein Inkassoschreiben acht Angaben enthalten, vom Auftraggeber über die Herleitung der Kosten bis zur Aufsichtsbehörde. Diese Seite listet sie auf, damit Sie Ihr eigenes Schreiben daran messen können. Die meisten Ratgeber zu diesem Thema stammen von Inkassounternehmen selbst.

Weiterlesen

Was diese Seiten nicht leisten

Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH) und kein Rechtsanwalt. Was in Ihrem Fall gilt, hängt an Einzelheiten, die auf keiner allgemeinen Seite stehen können: an Daten, an Zustellungen, an dem, was schon geschehen ist. Für die rechtliche Bewertung, für Verhandlungen und für Bescheinigungen nach § 305 InsO sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder anerkannte Stellen zuständig.

Was ich mache, ist die kaufmännische Seite: Zahlen ordnen, Gläubiger erfassen, Übersicht schaffen. Wenn Sie darüber sprechen möchten, können Sie sich einen Termin aussuchen. Das Gespräch ist kostenlos, und es kommt dadurch kein Vertrag zustande.

Rechner, wenn Sie lieber selbst rechnen

Zu mehreren dieser Themen gibt es ein Werkzeug, das Ihnen die Zahl direkt ausrechnet, kostenlos und ohne Anmeldung: Pfändungsrechner · P-Konto-Freibetrag · Vergleichsrechner · Liquiditätscheck.

Erklärt von David Loebert, Rechtswirt (FSH), kaufmännische Aufbereitung von Finanz- und Schuldendaten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.